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Geburtshilfe

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 Schwangerschaftsbetreuung 

 

Schwangerschaften bereiten uns und unserem Team eine große Freude. Wir begleiten Sie gern bei diesem spannenden Lebensabschnitt und stehen Ihnen zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Entbindung mit Rat und Tat zur Seite. 

Gleich zu Beginn besprechen wir ausführlich mit Ihnen und Ihrem Partner*in die Schwangerschaftsvorsorge und die Untersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien. Außerdem zeigen wir Ihnen auf, welche weiteren Optionen es gibt. Bei den weiteren Optionen handelt es sich um Untersuchungen, die die Sicherheit für Mutter und Kind erhöhen können, jedoch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Wir klären dabei mit Ihnen, welche Untersuchungen für Sie persönlich sinnvoll sein können und erstellen gemeinsam mit Ihnen so einen individuellen Plan.   

Einen Schwangerschaftsfahrplan haben wir bereits grundsätzlich für Sie erstellt, Sie können sich diesen gerne unter unserem Link downloaden (Link)

Ein wichtiger Hinweis noch für Sie: Legen wir einen Untersuchungstermin in Ihre Arbeitszeit, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die dafür nötige Zeit.

 Geburtshilflicher Ultraschall 

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden drei Ultraschalluntersuchungen meist in der 10., 20. und 30. SSW. durchgeführt.

 

1. Ultraschalluntersuchung (9.-12.SSW)

    •    Sitz und Darstellbarkeit der Schwangerschaft

    •    Vitalitätszeichen des Embryos

    •    Mehrlingsschwangerschaft

    •    Zeitgerechte Entwicklung des Embryos

    •    Sonographische Auffälligkeiten des Embryos

 

2. Ultraschalluntersuchung (19.-22.SSW) 

Zuerst wird die entsprechende Entwicklung gemäß dem Schwangerschaftsalter des Babys überprüft. Das besondere Augenmerk liegt in der Beurteilung der körperlichen Entwicklung des Kindes. Die Fruchtwassermenge, das Aussehen und die Lage des Mutterkuchens sind ebenfalls Inhalt der Untersuchung. Zeigen sich hier Hinweise für eine Erkrankung Ihres Kindes, wird ein ausführlicher, weiterführender Ultraschall (sog. Organultraschall) durchgeführt.

 

3. Ultraschalluntersuchung (29.-32.SSW)

Im Rahmen dieser Untersuchung überprüfen wir das Wachstum und das allgemeine Gedeihen des Kindes und verschaffen uns einen orientierenden Überblick über die Organe. Auffällige Befunde, z.B. ein vermindertes Wachstum oder eine geringe Fruchtwassermenge können auf eine Schwäche des Mutterkuchens und damit auf eine Unterversorgung des Kindes hindeuten. Zu viel Fruchtwasser bzw. ein für das Schwangerschaftsalter zu großes Kind deuten unter Umständen auf eine Stoffwechselstörung hin (z.B. Gestationsdiabetes).

 

 Cardiotokographie (CTG) 

Die Cardiotokographie dient während der Schwangerschaft der Aufzeichnung der kindlichen Herzfrequenzen einerseits und der Erkennung der Kontraktionsbereitschaft der Gebärmutter andererseits. Somit lässt sich zum einen aus den fetalen Herzfrequenzen die vitale Situation des Kindes ablesen und zum anderen lassen sich vorzeitige Kontraktionen erkennen, um einem drohenden Frühgeburt entgegenzuwirken. Mögliche Gefahren für Mutter und Kind (Placentaschwäche, Herzrhythmusstörungen, Amnioninfektionssyndrom etc.) können durch das CTG rechtzeitig erkannt werden. Die CTG-Untersuchung bedeutet keine Strahlenbelastung für das ungeborene Kind.

 

 Betreuung von Risikoschwangerschaften 

Manche Schwangerschaften werden als Risikoschwangerschaften  eingestuft. Gründe dafür können z.B. Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus, das mütterliche Alter, Erbfaktoren oder auch Herzfehler sein. Treten während der Schwangerschaft neue Erkrankungen auf, kan ebenfalls ein erhöhtes Risiko für die Mutter und das Ungeborene bestehen. In einem solchen Fall bieten wir eine besondere Überwachung des Kindes und der Mutter an. Die Untersuchungsabstände werden verkürzt, Sie werden angeleitet, wie Sie bestimmte Vorkehrungen auch zu Hause regelmäßig durchführen können und Ihr Kind wird regelmäßig mit Cardiotokogramm (CTG) und mit Ultraschall, insbesondere mit der Doppler-Sonografie untersucht. Damit kann die Herz-Kreislaufsituation Ihres Kindes verlässlich kontrolliert und eine Gefahrensituation früh erkannt werden. Gezielte Blutuntersuchungen können die Sicherheit zusätzlich erhöhen und therapeutische Maßnahmen mitentscheiden.


Bei einem Schwangerschaftsdiabetes oder einer zuvor bereits bekannten Zuckererkrankung, arbeiten wir eng mit diabetologischen Fachpraxen zusammen. Wir beraten Sie auch in der Risikosituation selbstverständlich hinsichtlich des Geburtsmodus, -zeitpunkts und der Auswahl der passenden Klinik. 

 

 Pränataldiagnostik 

Organultraschall

Bei dieser Untersuchung wird Ihr Kind umfassend vom Kopf bis zu den Füßen mit einer Ultraschalluntersuchung kontrolliert. Wir vermessen Ihr Kind sehr exakt, die Organe und die Fruchtwassermenge werden sorgfältig kontrolliert. Auch mittels Farbmodus können wir die Funktion vieler Organe und des Mutterkuchens überwachen. So können wir mögliche Erkrankungen und Fehlbildungen frühzeitig erkennen. 

In der 20.-23. Schwangerschaftswoche ist Ihr Ungeborenes gut zu untersuchen, weil einerseits die Organe schon ausgebildet sind und andererseits Ihr Kind noch im Ganzen zu überschauen ist. Die Genauigkeit hängt von der Gerätequalität, der Erfahrung des Arztes, aber auch von den Untersuchungsbedingungen ab. So spielt die Lage Ihres Kindes, die Position des Mutterkuchens und die Dicke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung. Viele Fehlbildungen sind pränatal zu erkennen, aber auch unter günstigen Bedingungen können Chromosomenstörungen nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollte sich auch nur der geringste Verdacht auf eine Anomalie ergeben, arbeiten wir eng mit pränatalen und perinatalen Zentren zusammen, an die wir Sie in diesem Fall selbstverständlich überweisen.

 

Farbdopplersonografie – Blutflussmessungen der kindlichen und mütterlichen Gefäße.

Beim Dopplerultraschall lassen sich die kindlichen und mütterlichen Gefäße über Messung von Widerständen und Flußgeschwindigkeiten darstellen. So können wir abschätzen, wie gut Ihr Kind kurz- und mittelfristig über die Blutgefäße versorgt wird. Diese Untersuchung wird z.B. genutzt, wenn der Verdacht besteht, dass Ihr Kind im Vergleich zu Normkollektiven nicht ausreichend wächst. Bei bestimmten Infektionserkrankungen, wie den Ringelröteln, kann es zu Blutarmut des Kindes kommen. In diesem Fall kann die Doppleruntersuchung der Nabelschnurgefäße und kindlicher Gehirngefäße daraus entstehende Komplikation erfassen und eine entsprechende Therapie kann frühzeitig eingeleitet werden. Die Dopplermessung der mütterlichen Gefäße wiederum erlaubt eine Risikoabschätzung für eine eventuelle spätere Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie).

 

 Schwangerennachsorge 

Nach der Geburt sollten Sie von einer Hebamme versorgt werden, die die Rückbildung der Gebärmutter, die Wundheilung nach Dammverletzung oder Kaiserschnitt überwacht und die Mutter beim Stillen unterstützt.

Außerdem untersucht sie das Neugeborene, kontrolliert das Gewicht und die Entwicklung. In der Regel beträgt die Betreuung 6 bis 8 Wochen, die Kosten werden von der Krankenkasse vollständig übernommen. Es empfiehlt sich direkt nach Feststellung der Schwangerschaft, eine Hebamme zu kontaktieren.

Auch wir sind nach der Geburt selbstverständlich für Sie da. Bei einem normalen Verlauf sehen wir Sie ca. 6 Wochen nach der Geburt. Nach einem Kaiserschnitt bereits erstmalig 8-10 Tage nach der Operation. Unsere Nachsorge beinhaltet alle Fragen rund um das Neugeborene, etwaige Stillprobleme sowie die Unterstützung der Gebärmutter-Rückbildung, Behandlung von Wundheilungsstörungen nach Dammnaht oder  Bauchschnittes, Behandlung von Wochenbettdepressionen sowie Beratung zur Verhütung.

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