
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation möchten wir Sie bei Ihrem Besuch in unserer Praxis bitten, zu Ihrem Termin einen Nasen-Mundschutz sowohl im Wartebereich, als auch im Sprechzimmer und den Untersuchungsräumen zu tragen.
COVID-19-SCHUTZIMPFUNG
Wir bieten regelmäßig Termine zur Covid-19-Schutzimpfung (Erst-, Zweit- und Boosterimpfung) an. Termine können Sie über unsere Terminvergabe vereinbaren.
COVID-19 UND SCHWANGERSCHAFT
Corona wirft viele Fragen einerseits zum Thema Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit und andererseits Impfung auf. Aus diesem Grund versuchen wir im Folgenden, zur Klärung beizutragen.
IMPFUNG BEI KINDERWUNSCH
Auch bei Kinderwunsch sollte man sich impfen lassen. Es gibt bisher keinerlei wissenschaftliche Daten, dass die Impfungen zu Zyklusunregelmäßigkeiten, verminderter Fruchtbarkeit oder Unfruchtbarkeit führen.
KRANKHEITSVERLAUF BEI SCHWANGEREN
Nach aktuellem Kenntnisstand besteht ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf als bei gleich alten nicht Schwangeren. Dieses Risiko wird von zugrundeliegenden Vorerkrankungen, wie z.B. Übergewicht, Bluthochdruck oder Vorerkrankungen der Atemwege wesentlich mitbestimmt. Die meisten Schwangeren haben jedoch milde bis gar keine Symptome.
QUARANTÄNE ODER INFEKTION IN DER SCHWANGERSCHAFT
Sollten Sie als Schwangere Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person gehabt haben bzw. haben oder den Verdacht haben, selbst erkrankt zu sein, gelten die gleichen Empfehlungen wie für Nicht-Schwangere. Das Gesundheitsamt wird Sie informieren, wie lange die Quarantäne dauert bzw. wann welche Abstriche erforderlich sind. Sollten Sie sich in Quarantäne befinden oder selbst Corona-positiv sein, dann melden Sie sich bitte telefonisch in unserer Praxis. Den Vorsorge-Termin können wir in der Regel anpassen. Sollten bestimmte Untersuchungen, z.B. Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft bei Ihnen notwendig sein, dann sprechen Sie uns bitte als Ärzte telefonisch an, wir stimmen dann eine Lösung mit Ihnen ab.
INFEKTION ZUM ZEITPUNKT DER GEBURT
Eine Covid-19-Infektion ändert zunächst einmal nichts Ihrer Geburtsplanung. Einen Grund für eine Geburtseinleitung oder einen Kaiserschnitt stellt sie nicht da. Sie sollten aber Ihre Geburtsklinik frühzeitig informieren, wenn die Geburt beginnt und Sie noch positiv getestet sind.
INFEKTION WÄHREND DER STILLZEIT
Es wird ausdrücklich empfohlen, auch bei einer Covid-19-Infektion zu stillen. Die Ansteckungsrate ist bei gestillten Neugeborenen niedriger als bei nicht-gestillten. Wahrscheinlich liegt das an schützenden Antikörpern, die durch die Muttermilch übertragen werden.
IMPFUNG WÄHREND SCHWANGERSCHSAFT UND STILLZEIT
Noch ungeimpfte Schwangere können ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft eine Grundimmunisierung mit einem mRNA- Impfstoff erhalten. Wenn die Schwangerschaft erst nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, soll die Zweitimpfung erst ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft vorgenommen werden. Ungeimpfte Stillenende können eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Schwangere und Stillende, die mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff immunisiert wurden, gelten als nicht geimpft.